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UVV-Prüfungen

Wartung Ihrer Tür-, Tor- oder Schrankenanlage

Die UVV- Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung ihrer Toranlage und unterliegt laut dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften einer jährlichen Prüfungspflicht. Sie beurteilt den Ist-Zustand einer Tür, Tor oder Schrankenanlage auf ihre Komponenten und Funktionen (DIN 31051).

Als qualifizierter Fachbetrieb übernehmen wir für Sie im Zuge eines Wartungsvertrags die Umsetzung der UVV-Prüfung Ihrer Anlage gemäß den Bestimmungen der aktuellen ASR (Arbeitsstätten-Richtlinien) A1.7.

Bei Toranlagen die im Automatikbetrieb laufen, führen wir zudem die messtechnische Erfassung der Schließkraft als Bestandteil der UVV-Prüfung unter Punkt 10.2.2., durch.

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