UVV-Prüfungen
Wartung Ihrer Tür-, Tor- oder Schrankenanlage
Die UVV- Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung ihrer Toranlage und unterliegt laut dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften einer jährlichen Prüfungspflicht. Sie beurteilt den Ist-Zustand einer Tür, Tor oder Schrankenanlage auf ihre Komponenten und Funktionen (DIN 31051).
Als qualifizierter Fachbetrieb übernehmen wir für Sie im Zuge eines Wartungsvertrags die Umsetzung der UVV-Prüfung Ihrer Anlage gemäß den Bestimmungen der aktuellen ASR (Arbeitsstätten-Richtlinien) A1.7.
Bei Toranlagen die im Automatikbetrieb laufen, führen wir zudem die messtechnische Erfassung der Schließkraft als Bestandteil der UVV-Prüfung unter Punkt 10.2.2., durch.
Befähgite Personen - Arbeitsbühnen |
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Manfred Hofstätter |
Christian Raab |
Befähigte Personen - Brandschutz: |
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Christian Raab |
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Befähigte Personen - Tore: |
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Christian Josef Raab |
Helmut Beck |
Manfred Hofstätter |
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Befähigte Personen - Ladebrücken: |
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Christian Josef Raab |
Helmut Klaus Peter Beck |
Manfred Hofstätter |